Allgemeine Geschäftsbedingungen

I . Vertragsbedingungen

der Brockhaus Telekommunikation GmbH & Co. KG („BT“). Diese Vertragsbedingungen sind Bestandteil des Vertrages sowie etwaiger Ergänzungs- und Folgevereinbarungen. Der Auftraggeber verzichtet auf die Geltendmachung eigener Einkaufs- und Geschäftsbedingungen. Die „Allgemeinen Bestimmungen“ (Teil I der Vertragsbedingungen) gelten für alle Produkte und Leistungen, die „Besonderen Bestimmungen“ (Teil II und III der Vertragsbedingungen) gelten für die jeweils in der Spalte „Typ“ gekennzeichneten Produkte und Leistungen.

1 . Allgemeine Bestimmungen

1.Vertragsschluß: Ein gültiger Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch BT zustande. Zusatz- und Änderungsvereinbarungen bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch BT. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung gekündigt werden. Der Vertragsinhalt ergibt sich ausschließlich aus diesen Vertragsbedingungen. Prospekte, Dokumentationen, Organisationspläne, Ausschreibungsunterlagen oder den Vertrag vorbereitende Dokumente bestimmen den Leistungsumfang nur, soweit sie ausdrücklich einbezogen sind.

2 . Lieferungen und Leistungen

2.1 Liefertermine sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, unverbindlich.

2.2 BT ist zu Teillieferungen bzw. Teilleistungen berechtigt.

2.3 BT ist berechtigt, mit der Durchführung der Leistungen ganz oder teilweise Dritte zu beauftragen.

2.4 Änderungen im Leistungsumfang erfordern eine schriftliche Vereinbarung über Kosten und Liefertermin.

3 . Leistungsverzögerung

3.1 Leistungsverzögerung bei BT

3.1.1 Wird BT an der rechtzeitigen vertragsgemäßen Lieferung der Produkte oder der rechtzeitigen vertragsgemäßen Leistungserbringung durch Energiemangel, Verkehrsstörungen, Streik, Aussperrung, Höhere Gewalt oder Lieferstörungen beim Hersteller, Lieferanten oder Subunternehmer behindert, so verlängert sich die Liefer- bzw. Leistungsfrist angemessen.

3.1.2 Wird BT die Vertragserfüllung aus dem in Ziffer 3.1.1 genannten Gründen ganz oder teilweise unmöglich, so wird BT von ihrer Lieferpflicht und der Kunde von seiner Zahlungsverpflichtung frei.

Über die Behinderung und die Unmöglichkeit wird BT den Kunden umgehend informieren.

3.1.3 Der Kunde kann dann vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen, wenn BT sich in Verzug befindet und der Kunde BT schriftlich und unter Androhung des Rücktritts bzw. der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzt. Für Rücktritt und Kündigung ist die Schriftform erforderlich. Sie können erst erklärt werden, wenn BT nicht innerhalb der Nachfrist erfüllt hat. Befindet sich BT mit der Lieferung eines Teils der Produkte in Verzug und kann der Kunde die anderen Produkte davon unabhängig nutzen, ist der Kunde lediglich zu einem entsprechenden teilweisen Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3.2 Verzug des Kunden

Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, ist BT berechtigt, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.

4 . Zurückbehaltung und Aufrechnung

4.1 Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus diesem Vertrag beruht. Er ist zu einer Aufrechnung gegen Ansprüche von BT nur berechtigt, wenn BT die Forderung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgesetzt worden ist.

4.2 Ist der Kunde mit der Bezahlung einer Lieferung oder Leistung aus der Geschäftsverbindung in Verzug, ist BT berechtigt, Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstehenden Schadens verpflichtet zu sein.

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die Produkte bleiben Eigentum von BT bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden.

5.2 Der Kunde darf Produkte nur mit schriftlicher Zustimmung von BT veräußern, vermieten, verpachten oder sonst darüber verfügen, solange die Produkte Eigentum von BT sind. Insbesondere ist der Kunde in diesem Fall nicht zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung der Produkte berechtigt.

5.3 Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe der BT-Forderung um mehr als 20%, wird BT insoweit die Sicherung nach ihrer Wahl auf Verlangen des Kunden freigeben.

5.4 Der Kunde hat BT den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware sofort schriftlich mitzuteilen und BT in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen. Die Kosten hierfür sowie alle zwecks Erhaltung und Lagerung der Ware gemachten Verwendungen trägt der Kunde.

6 . Zahlung der Vergütung

6.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer.

6.2 Die Preise verstehen sich ab BT-Lager. Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung werden gesondert in Rechnung gestellt.

6.3 Die Preise enthalten nicht eventuelle an Netzbetreiber oder andere Stellen zu zahlende Gebühren.

6.4 Der Kaufpreis wird – ohne Abzug – jeweils 14 Tage nach Rechnungsdatum fällig, falls keine anderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

6.5 Teillieferungen sind vom Kunden zu bezahlen, soweit diese vom Kunden bereits vor vollständiger Lieferung selbständig genutzt werden können.

6.6 Nicht im Vertrag enthaltene Zusatzleistungen und Leistungen, für die im Vertrag keine Vergütung ausgewiesen ist, werden von BT zu der am Tage der Bestellung jeweils gültigen Preisliste berechnet.

6.7 Laufend zu entrichtende Entgelte werden ab Betriebsbereitschaft der Produkte bzw. deren Übergabe für den Rest des laufenden Kalenderjahres und danach vierteljährlich im voraus fällig.

7 . Mitwirkung des Kunden

7.1 Eine rechtzeitige und vertragsgemäße Leistung von BT ist nur dann möglich, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten rechtzeitig nachkommt.

Neben der eventuell erforderlichen Vorlage des Pflichtenheftes und der Organisationsabnahme wird der Kunde BT unverzüglich mit allen Informationen versorgen, die zur vertragsgemäßen Leistungserbringung durch BT erforderlich sind. Insbesondere wird der Kunde

– rechtzeitig einen für die Erteilung verbindlicher Auskünfte verantwortlichen Gesprächspartner benennen;
– fachkundiges Personal zur Verfügung stellen, das in der Lage ist, die Programme einzusetzen;
– das aufgrund seiner Angaben erstellte Mengengerüst abzeichnen;
– falls erforderlich, sein Datenverarbeitungssystem für Testzwecke zur Verfügung stellen.

7.2 Ein etwaiger Mehraufwand, der BT dadurch entsteht, dass der Kunde Angaben nicht rechtzeitig, unvollständig oder unrichtig macht, geht zu Lasten des Kunden.

7.3 Befindet sich der Kunde mit Mitwirkungspflichten in Verzug, so kann BT ihm schriftlich und unter Androhung der Kündigung eine angemessene Nachfrist setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf kann dem Kunden gekündigt werden. Die bis dahin von BT erbrachten Leistungen sind zu vergüten.

8 . Abnahme

Alle Leistungen von BT gelten, wenn sie vom Kunden nicht ausdrücklich abgenommen werden, spätestens vier Wochen nach Erbringung der Leistung als abgenommen, es sei denn, dass zuvor ein erheblicher Mangel nachgewiesen wird. Dem Kunden verbleibt das Recht, bis dahin unentdeckte Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist geltend zu machen.

9 . Gewährleistung

9.1 Der Kunde kann Minder- und Fehlleistungen sowie sofort erkennbare Mängel nur innerhalb acht Tagen nach Erbringung der Leistung beanstanden. Sämtliche Beanstandungen haben schriftlich zu erfolgen. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwölf Monate.

9.2 Bei berechtigter Beanstandung behebt BT die Mängel nach ihrer Wahl durch kostenlose Instandsetzung oder durch Ersatzlieferung. BT behält sich vor, bis zur endgültigen Behebung eine Zwischenlösung zur Umgehung der Mängel bereitzustellen. Bei Fehlschlagen der Instandsetzung oder Ersatzlieferung, oder, falls die Zwischenlösung keine im wesentlichen vertragsgemäße Nutzung der Produkte ermöglicht, kann der Kunde BT eine angemessene Nachfrist setzen. Ach fruchtlosem Fristablauf kann er nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

9.3 Die Gewährleistungspflicht entfällt, soweit Mängel nicht reproduzierbar sind oder darauf beruhen, dass der Anwender oder von BT nicht beauftragte Dritte Änderungen vorgenommen haben.

10 . Instandhaltung und Softwarepflege

Ist Instandhaltung und/oder Softwarepflege vereinbart, gelten ergänzend die Service- und /oder die beigefügten Pflegebedingungen.

11 . Schutzrechte

BT übernimmt die Haftung, dass die Produkte als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter sind. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, wird BT nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten entweder für den Kunden eine Lizenz erwirken, das betreffende Produkt kostenlos entsprechend ändern, es durch ein schutzrechtfreies ersetzen oder – wenn diese Maßnahmen nicht oder nur mit unzumutbarem wirtschaftlichen Aufwand durchführbar sind – es ohne weitere Kosten für den Kunden zurücknehmen. BT übernimmt keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Produkte nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

12 . Haftung von BT

Über diese in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelten Ersatzansprüche hinaus haftet BT – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, soweit ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder einer für die Erreichung des gesamten Vertragszwecks entscheidenden Verpflichtung gesetzlich zwingend gehaftet wird. Dies gilt auch für eventueller Haftung wegen Verschuldens bei Vertragsschluss, fehlerhafter Beratung oder Einweisung oder wegen Verletzung vertraglicher Nebenpflichten. Die Haftung für den Verlust eventuell verlorener Daten ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Kunde nicht entsprechend den Hinweisen von BT bzw. im üblichen Umfang Datensicherung betrieben hat.

13 . Datenschutz

Die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung personenbezogenen Daten des Kunden werden unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen bei BT oder den mit ihr verbundenen Unternehmen verarbeitet.

14 . Exportklausel

Die Ausfuhr von Waren ist genehmigungspflichtig und unterliegt dem deutschen Außenhandelsrecht sowie den „US-Export-Regulations“ des „S-Department of Commerce, Washington DC“.

15 . Unwirksamkeit einer Bestimmung

Sollten einzelne oder vorstehende Bestimmungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – Unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

16 . Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist Gelsenkirchen, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen ist. BT ist jedoch berechtigt, das für den Kunden ortszuständige Gericht zu wählen.

II . Besondere Bestimmungen für EDV-Hardware und Kommunikationsanlagen

1 . Aufstellung, Übergabe, Leistungsumfang

Bei Hardware und Kommunikationsanlagen übernimmt BT die Anlieferung und den Anschluss der Produkte in den Räumen des Kunden sowie die betriebsfertige Errichtung der Produkte. Die Kosten für die Installation trägt der Kunde.

Der Kunde wird entsprechend den Vorschriften des Herstellers bzw. Lieferanten Leerrohre, Leitungsnetze sowie die zur Aufstellung der Produkte vorgesehenen Räume rechtzeitig auf seine Kosten herrichten.

2 . Gefahrenübergang

2.1 Die Gefahr für Hardware und Kommunikationsanlagen geht auf den Kunden über, sobald die Ware das Werk oder das Lager von BT verlässt. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Kunden oder aus von ihm zu vertretenden Gründen verzögert, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.

2.2 Transportschäden an der gelieferten Ware fallen nicht unter die Gewährleistungspflicht. Solche Schäden sind unverzüglich dem Frachtführer zu melden und BT mit dessen Bescheinigung mitzuteilen. Wird die Bescheinigung des Frachtführers nicht innerhalb von acht Tagen beschafft, sind Ersatzansprüche seitens des Kunden ausgeschlossen. Bei Versand im eigenen Transportmittel von BT ist unverzüglich entsprechende Mitteilung zu machen. Bei berechtigter Beanstandung gelten alle Verpackungs-, Transport-, Reise- und Versicherungskosten im Zusammenhang mit der Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen zu Lasten BT.

III . Besondere Bestimmungen für Software

1 . Lieferumfang

BT liefert Software in maschinenlesbarer Form auf Datenträgern mit verbaler Programmbeschreibung und Bedienungsanleitung. Sogenannte Quellencodes werden nicht ausgeliefert. Kosten für Datenträger werden gesondert in Rechnung gestellt.

2 . Nutzungsrechte für Anwendersoftware (Standardsoftware und Individualsoftware)

2.1 BT räumt dem Kunden das nicht übertragbare, nicht ausschließliche Recht ein, die ihm überlassene Software auf der im Vertrag bezeichneten Hardware zu nutzen.

2.2 Der Kunde wird die Software Dritten weder ganz noch teilweise zugänglich machen.Die Anfertigung von Kopien ist nur zu eigenen Archiv- und Datensicherungszwecken zulässig. Etwaige Kopien wird der Kunde mit der Kennnummer, den Eigentums-, den Copyright- und anderen Vermerken, mit denen die Software versehen ist, kennzeichnen.

2.3 Eine weitergehende Verwendung, z.B. die Mehrfachnutzung, bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung von BT.

3 . Nutzungsrecht für Systemsoftware

3.1 Bei Systemsoftware räumt BT dem Kunden das Recht zur Nutzung der Produkte auf der Vertragsanlage auf unbestimmte Zeit ein. Der Kunde kann das Nutzungsverhältnis mit einer Frist von sechst Wochen zum Ende eines Monats kündigen.

3.2 Das Recht zur Nutzung von Systemsoftware kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes beiderseits fristlos gekündigt werden. Ein wichtiger Grund ist für BT besonders dann gegeben, wenn

– der Kunde aufgrund der Einführung einer neuen Programmversion die erforderliche Anpassung der Hardwarekonfiguration nicht vornimmt;
– der Kunde gegen Bedingungen dieses Vertrages verstößt und sein vertragswidriges Verhalten fortsetzt, bzw. den vertragswidirigen Zustand aufrecht erhält, obwohl BT ihn abgemahnt hat;
– die Vermögensverhältnisse des Kunden sich wesentlich verschlechtern, insbesondere ein Insolvenzverfahren eingeleitet ist oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn erfolgen;
– der Kunde sich mit der Entrichtung der Vergütung für mehr als zwei Monate im Rückstand befindet;
– der Anwender seinen Wohn-/ Geschäftssitz ins Ausland verlegt.

3.3 Bei Beendigung des Nutzungsrechts hat der Kunde BT die Gelegenheit einzuräumen, alle Produkte sowie sämtliche Kopien davon außer Funktion zu setzen. Benutzt der Kunde eine Produkt nach Wegfall der Berechtigung weiter oder auf einer anderen als der Vertragsanlage, so schuldet er vorbehaltlich weitergehender Ansprüche für jeden angefangenen Monat einen Betrag in Höhe der monatlichen Vergütung.

4 . Vergütung für Systemsoftware

4.1 Die Vergütung für Systemsoftware wird erstmals am 1. des Monats fällig, der auf die Installation folgt, danach wird sie jeweils am 1. eines Monats fällig. BT kann andere mit dem Inkasso beauftragen.

4.2 Ändern sich während der Laufzeit des Vertrages die die Vergütungen beeinflussenden Kostenfaktoren oder werden im Zusammenhang mit dem Vertrag zu zahlende Steuern und / oder Abgaben – gleich welcher Art – geändert, aufgehoben oder neu eingeführt, so können die Vergütungen den veränderten Verhältnissen angepasst werden. Die neue monatliche Vergütung bei Systemsoftware und den Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens teilt BT dem Kunden schriftlich unter Angabe der Gründe für die Änderung mit.

5 . Gefahrenübergang

Softwareprodukte, die während des Versandes zum Kunden verloren gehen, oder beschädigt werden, ersetzt BT kostenlos. Tritt der Verlust oder die Beschädigung nach Übergabe ein, leistet BT Ersatz gegen Kostenerstattung. Der Kunde wird eine Kopie der jeweils neuesten Programmversion gegen Beschädigung oder Verlust gesichert aufbewahren.

6 . Gewährleistung

6.1 Bei Software stehen dem Kunden Gewährleistungsansprüche bei Mängeln zu, die nicht lediglich unwesentliche Abweichungen von der Organisations- bzw. Leistungsbeschreibung darstellen.

6.2 Der Kunde macht BT zur Mängelbeseitigung alle von ihm auf der Vertragsanlage benutzten, auch von Dritten stammenden Programme nebst Unterlagen zugänglich. BT kann die über die v.g. Leistungen hinausgehenden sowie wegen Programmänderungen notwendig werdenden Arbeiten gesondert in Rechnung stellen.

6.3 BT ist berechtigt, die Produkte durch weiterentwickelte Programmversionen zu ersetzen, es sei denn, dass die Übernahme für den Kunden unzumutbar ist, z.B. weil die Installation eine erhebliche Veränderung der Hardware oder Anwendersoftware erforderlich machen würde. Erfolgt ein Austausch von Produkten auf Wunsch des Kunden, wird BT eine Installation im Rahmen des technisch oder wirtschaftlich Vertretbaren gegen Kostenerstattung vornehmen.

6.4 Für Systemsoftware übernimmt BT die Gewährleistung für die Dauer des Nutzungsrechts.

7 . Nebenpflichten des Kunden

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, geeignetes Personal entsprechend den Empfehlungen von BT in die Programme einzuweisen und in die Handhabung schulen zu lassen.

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, entsprechend den Empfehlungen von BT regelmäßig Datensicherung zu betreiben.

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